AGB

AGBs – BERLIN HABITAT Stand: 25.03.2019 Allgemeine Geschäftsbedingungen Berlin Habitat Stefan Hiller Bärbel-Bohley-Ring 6 13355 Berlin - nachfolgend Anbieter genannt – AGB für Ferienwohnungen (1-60 Nächte) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. §1. Vertrag (1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme) oder eine Direktbuchung über ein Internetportal erfolgt. (2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. §2. Zahlung und Leistung (1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). (2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte. (3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer, WLAN Nutzung, Endreinigung, Strom, Wasser und Heizung ein. (4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis. (5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises, sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. (6) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise den vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Anbieter bis zum 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. §3 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden. (7) Kommt der Gast/Mieter nach Fälligkeit der Forderungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt, ein zugelassenes Inkassounternehmen unserer Wahl zur Eintreibung der Forderungen einzuschalten. Alle Kosten, die durch die Inkassobearbeitung entstehen, hat der Gast/Mieter in voller Höhe zu erstatten. (8) Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten oder ein Ausweichapartment zur Verfügung zu stellen. (9)Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Fahrstuhl, Kabel und DSL, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. §3. Stornierung (Rücktritt) (1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. (2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters, von dem Vertrag nur 30 Tage vor Anreise und nicht länger als 60 Tage nach Reservierung zurücktreten. 60 Tage nach Reservierung und 30 Tage vor Anreise stehen dem Anbieter mögliche Schadensersatzansprüche durch Kreditkaten- bzw. PayPal Gebühren zu. 30 Tage vor Anreise steht dem Anbieter 90% des vereinbarten Preises zu. (3) Rücktritt durch den Anbieter Auf Grund der gesetzlichen Lage in Berlin, soll der Betrieb von Ferienwohnungen eingeschränkt werden. Der Anbieter hat Genehmigungsnummern bis zum Bundesverfassungsgericht Entscheid erhalten. Sollten diese nicht dauerhaft bestätigt werden, muss der Anbieter den Betrieb einstellen. In diesem Fall sind sowohl Anbieter als auch Gast berechtigt, von diesem Vertrag jederzeit zurück zu treten. Keine Seite hat dann Anspruch auf Kosten- oder Schadensersatz – eine bereits geleistete Zahlung wird jedoch zurück erstattet. §4. Hausordnung (1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn auch in den Hauseingängen und Treppenhäusern geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, die zur Verfügungsstellung des Mietobjekts ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden oder die Polizei zu informieren. (2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten (3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen. (4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen bei geschlossenen Fenstern und Türen erlaubt. (5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. (6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. (7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. (8) Foto und Videos für Mode, Pornographie etc. sind nicht erlaubt und werden rechtlich verfolgt! Bei Vertragsbruch behält sich der Anbieter das Recht vor eine Konventionalstrafe für Schadensersatzanspruch in Höhe von 10.000 Euro geltend zu machen. Das Hochladen und Veröffentlichen von Fotos innerhalb des Apartments auf öffentlichen Netzwerken, wie Facebook, Twitter, Trip Advisor, etc. ist ebenfalls untersagt. §5. Haftung (1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. (2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. (3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). (4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist. §6. An- und Abreise und Schlüsselübergabe Die Anreisezeit sollte dem Anbieter bis 7 Tage vor Anreise mitgeteilt werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. (1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 21.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde. Bei früherer Anreise können Sie Ihr Gepäck in unserer Galerie unterbringen. Bitte geben Sie uns rechtzeitig bescheid. (2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 21:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird eine angemessene Gebühr hierfür verlangt. (3) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. (4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen oder spätestens mit dem Anbieter vereinbarte Abreisezeit einzuhalten. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. (5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. (6) Der Anbieter kann bei Reservierungen über 30 Tagen eine Kaution verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB). Der Gast ist verpflichtet den aktuellen Neuanschaffungswert des Inventars in voller Höhe zu entrichten, welche dann mit der Kautionssumme verrechnet werden kann. (7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin